Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Biel-Seeland (GBSL) und der Fachmittelschule Biel-Seeland (FMS) mit einer Behinderung/Beeinträchtigung und/oder chronischer Krankheit haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, d.h. sie erbringen gleichwertige Prüfungsleistungen unter formal angepassten Bedingungen. Diese Modifikationen stellen keine inhaltlichen Erleichterungen dar und die Lernziele werden beibehalten.

Mögliche Massnahmen auf der Sekundarstufe II sind z.B. Zeitzuschlag von 10%, freie Sitzplatzwahl im Unterrichtszimmer oder Gehörschutz ohne Konnektivität.

Je nach Beeinträchtigung sind unterschiedliche Massnahmen angezeigt. In einem persönlichen Gespräch klären wir die Situation und definieren die passenden Nachteilsausgleichsmassnahmen.

Der Antrag an die Schulleitung muss folgende Kriterien erfüllen:

Dem vollständig ausgefüllten Formular (s. unten) muss ein aktuelles Gutachten einer befähigten Fachstelle, einer Fachärztin oder eines Facharztes beigelegt werden. Ein Attest reicht nicht aus. Dieses Gutachten muss folgende Elemente beinhalten:

  • Datum der Ausstellung (höchstens zweijährig)
  • genaue Bezeichnung der Beeinträchtigung
  • voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung
  • Auswirkungen auf schulische Fertigkeiten
  • Empfehlungen zu ergänzenden angemessenen ausserschulischen Fördermöglichkeiten

Das Gesuch oder weiterführende Fragen sind an nachteilsausgleich@gbsl.ch zu richten.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich an der WMS finden Sie im Link weiter unten.