Aufnahmeverfahren

Eine zentrale Prüfungskommission, zusammengesetzt aus Fachexperten, entscheidet über die Qualität der Aufnahmegesuche. Den Kandidaten wird im April der Beschluss der Kommission mitgeteilt. Grundlegend für die Prüfungskommission sind folgende Punkte:
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Eine zentrale Prüfungskommission, zusammengesetzt aus Fachexperten, entscheidet über die Qualität der Aufnahmegesuche. Den Kandidaten wird im April der Beschluss der Kommission mitgeteilt. Grundlegend für die Prüfungskommission sind folgende Punkte:
  • Sportniveau: In Zusammenarbeit mit den Sportverbänden wurde das Anspruchsniveau pro Altersstufe und Geschlecht festgelegt. Im Prinzip gehören die Sportler einer Auswahl, einem regionalen oder nationalen Nachwuchs- oder Elitekader an. Das Potenzial für eine nationale Laufbahn wird vom Verband jährlich bestätigt.
  • Musik- und Tanzniveau: In beiden Bereichen werden Eignungsprüfungen durchgeführt. Externe Experten entscheiden über das Niveau der Kandidaten.
  • Der durchschnittliche wöchentliche Belastungsumfang beträgt mindestens 10 Stunden.
  • Die talentierten Jugendlichen zeigen Leistungsbereitschaft im Begabungsbereich und in der schulischen / beruflichen Ausbildung.
  • Die Verbände, Clubs, Musik- und Tanzschulen übernehmen die Ausbildung im Talentbereich.
  • Sie verfügen über ein Talentförderungskonzept und sind vom SKS als Partner anerkannt.
  • Die Eltern unterstützen diese Doppelbelastung von schulischer Bildung und Begabtenförderung vollumfänglich.

Bei einem Schulortwechsel / Kantonswechsel ist die Kostengutsprache der abgebenden Gemeinde / des abgebenden Kantons ein zwingender Bestandteil für die Aufnahme.

 

Weitere Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie der Website des Sport-Kultur-Studiums der Stadt Biel.

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