Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Biel-Seeland, der Fachmittelschule (FMS) und der Wirtschaftsmittelschule (WMS) mit einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankung können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung/Beeinträchtigung und/oder chronischer Krankheit haben die Möglichkeit, ein Gesuch bzw. einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, d.h. sie erbringen gleichwertige Prüfungsleistungen unter formal angepassten Bedingungen. Diese Modifikationen stellen keine inhaltlichen Erleichterungen dar, und die Lernziele werden beibehalten.

Der Antrag, bzw. das Gesuch an die Schulleitung, muss folgende Kriterien erfüllen:

Dem Gesuch muss ein aktuelles Gutachten einer befähigten Fachstelle, einer Fachärztin oder eines Facharztes beigelegt werden. Ein Attest reicht nicht aus. Dieses Gutachten muss folgende Elemente beinhalten:

  • Datum der Ausstellung (höchstens zweijährig)
  • genaue Bezeichnung der Beeinträchtigung
  • voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung
  • Auswirkungen auf schulische Fertigkeiten
  • Empfehlungen zu ergänzenden angemessenen ausserschulischen Fördermöglichkeiten

Das Gesuch oder weiterführende Fragen sind an nachteilsausgleich@gbsl.ch zu richten.

Merkblatt für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Fachpersonen