Die am Gymnasium Biel-Seeland erworbene Matura berechtigt zur Aufnahme eines beliebigen Universitäts- oder ETH-Studiums. Die intellektuell anspruchsvolle Allgemeinbildung wird im Rahmen eines breiten Fächerangebots erarbeitet. Die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten
- erhalten in den Grundlagenfächern eine Grundausbildung,
- entscheiden sich für ein Schwerpunktfach, mit dem sie sich intensiver beschäftigen,
- setzen mit der Wahl eines Ergänzungsfachs, das sie ab GYM3 besuchen, einen weiteren, persönlich bestimmten Ausbildungsakzent,
- verfassen gegen Ende der Maturitätsausbildung eine grössere Arbeit, die Maturaarbeit, und sammeln dabei Erfahrungen in wissenschaftlichen Arbeitsweisen, wie sie an der Universität praktiziert werden,
- können aus einem breiten Angebot an Fakultativfächern ihre Ausbildung ergänzen.
Weitere Informationen über die Maturitätsausbildung im Kanton Bern erhalten Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Matur
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Maturität
Die Maturität bildet den Abschluss der Ausbildung an unserer Schule.
Beim Bestehen der Maturität wird den Schülerinnen und Schülern ein schweizerisch anerkannter Maturitätsausweis abgegeben, welcher prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen, zu den pädagogischen Hochschulen und allenfalls mit zusätzlichen Auflagen zu den Fachhochschulen gibt.
Die Noten im Maturitätsausweis setzen sich zusammen aus Erfahrungsnoten der letzten Schuljahre und aus Noten der Maturitätsprüfung.
Die Maturitätsfeier mit der Übergabe des Maturitätsausweises bildet den festlichen Abschluss der Maturität. Neben den Maturi und Maturae sind zu dieser Feier auch alle ihre Angehörigen eingeladen.
Der gesamtschweizerisch anerkannte gymnasiale Maturitätsausweis berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in folgende Hochschulen:
- schweizerische und ausländische Universitäten
- eidgenössische technische Hochschulen (ETH)
- pädagogischen Hochschulen
- Fachhochschulen (unter bestimmten Voraussetzungen)
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Zulassungsbedingungen und Aufnahme
Der Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt in der Regel aus dem zweiten Sekundarschuljahr. Auch Schülerinnen und Schüler aus dem letzten Sekundarschuljahr können sich für den Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang anmelden, sofern ein Übertritt vorher aus besonderen Gründen nicht möglich war.
Schülerinnen und Schüler, die sich für diesen anspruchsvollen Bildungsgang eignen, können sich ab dem zweiten Sekundarschuljahr im Unterrichtsgefäss «Individuelle Vertiefung und Erweiterung» gezielt auf die Anforderungen des gymnasialen Bildungsgangs vorbereiten.
Empfehlungsverfahren
Im ersten Semester des zweiten sowie dritten Sekundarschuljahres findet an den öffentlichen Sekundarschulen ein Empfehlungsverfahren statt. Schülerinnen und Schüler, die sich für den gymnasialen Bildungsgang interessieren, können sich dazu bis spätestens am 1. Dezember auf der Internetseite der Bildungs- und Kulturdirektion anmelden. Die Klassenlehrkraft wird entsprechend informieren. Bis Ende Januar beurteilt die Lehrerschaft der Sekundarschule die fachlichen Kompetenzen sowie die Lernprozesse und personale Kompetenzen der angemeldeten Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Gesellschaft (NMG). Die Beurteilung erfolgt nicht primär als Rückblick auf die erbrachten Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im Hinblick auf die Anforderungen im gymnasialen Bildungsgang. Schülerinnen und Schüler, die für den gymnasialen Bildungsgang empfohlen werden, können prüfungsfrei in das erste gymnasiale Ausbildungsjahr eintreten.
Aufnahmeprüfungen
Schülerinnen und Schüler, die keine Empfehlung für den Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang erhalten und somit nicht prüfungsfrei übertreten können, oder Schülerinnen und Schüler, die sich nicht für das Empfehlungsverfahren angemeldet haben, können sich bis spätestens am 15. Februar zur Aufnahmeprüfung anmelden. Die Aufnahmeprüfung findet jeweils im März an den Gymnasien statt. Grundlage für die Prüfungspensen ist der Lehrplan der Volksschule, Sekundarschulniveau, je nach besuchtem Schuljahr bis und mit 1. Semester des zweiten oder dritten Sekundarschuljahres. Es werden folgende Fächer geprüft:
- Deutsch
- Französisch
- Mathematik I (Operieren und Benennen)
- Mathematik II (Erforschen und Argumentieren sowie Mathematisieren und Darstellen)
Bei einer Qualifikation für den gymnasialen Bildungsgang treten alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig davon, ob der Übertritt aus dem zweiten oder letzten Sekundarschuljahr erfolgt, in das erste der vier gymnasialen Ausbildungsjahre an einem Gymnasium ein.
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Individuelle Wahlmöglichkeiten
Jede Schülerin und jeder Schüler des Gymnasiums hat die Möglichkeit, seine Ausbildung an unserer Schule individuell auszugestalten und dabei eigene Stärken und Interessen zu vertiefen. Die dritte Sprache, das Kunstfach, das Schwerpunktfach und das Ergänzungsfach können frei gewählt werden. Die Schule nutzt zudem den zweisprachigen Standort Biel-Bienne und bietet die Ausbildung am Gymnasium, an der Fachmittelschule und an der Wirtschaftsmittelschule auch immersiv französisch-deutsch an. Darüber hinaus steht allen unseren Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Freifachangebot offen.
Die Broschüre "Individuelle Wahlmöglichkeiten am Gymnasium Biel-Seeland" soll bei der Zusammenstellung der gymnasialen Ausbildung nach Wahl unterstützen. Eine sorgfältige Wahl ist wichtig, denn nicht alle Fächer sind beliebig kombinierbar und nach Beginn der jeweiligen Fächer kann ein Fach nur mit viel Zusatzaufwand gewechselt werden.
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Noten
In Fächern mit bis zu zwei Wochenlektionen müssen in einer Beurteilungsperiode von einem Jahr verteilt auf die ganze Beurteilungsperiode mindestens drei Einzelnoten, in den übrigen Fächern mindestens vier Einzelnoten vorliegen. In einer Beurteilungsperiode von einem Semester (auf Stufe GYM1) müssen in allen Fächern mindestens zwei Noten vorliegen. Es können auch mehr Leistungsbewertungen erfolgen, die unter Umständen unterschiedlich gewichtet werden.
Die Fachlehrerpersonen müssen ihre Klassen über die genauen Bedingungen informieren. In den Sprachfächern sind mündliche Noten die Regel (mindestens eine pro Semester).
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Promotion
Die Promotionsbedingungen der kantonalen Maturitätsschulen richten sich nach Artikel 17 und 49 der seit 01.08.2017 gültigen Mittelschuldirektionsverordnung MiSDV des Kantons Bern.
Für die Promotion massgebenden Zeugnisnoten sind gemäss Lektionentafel die Noten in den folgenden Fächern: Erstsprache, zweite Landessprache, dritte Sprache (Englisch oder Italienisch oder Latein), Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie, Einführung in Wirtschaft und Recht ( GYM2), Bildnerisches Gestalten, Musik, Schwerpunktfach und Ergänzungsfach (ab GYM3).
Die Note für die Maturaarbeit wird nach den Präsentationen verfügt und steht im Maturzeugnis.
Ein Zeugnis ist genügend, wenn von den für die Promotion massgebenden Noten
1. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben* und
2. nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt werden.
* Beispiel: Schülerin X hat in einem Fach eine 3. Damit fehlt ihr 1 Punkt zur 4. Diesen Punkt muss sie doppelt kompensieren. Sie muss also zum Beispiel in einem anderen Fach eine 6 oder in zwei anderen Fächern eine 5 oder in 4 anderen Fächern eine 4.5 erreicht haben.
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Kosten und finanzielle Unterstützung
Die im Kanton Bern wohnenden Schülerinnen und Schüler bezahlen kein Schulgeld.
Hingegen muss für sämtliches Schulmaterial und für Kosten, die aus besonderen Anlässen wie Projektwochen und Exkursionen entstehen, mit jährlichen Ausgaben von ca. Fr. 1000.– bis 3000.– (Gymnasium) und ca. Fr. 1500.- (FMS und WMS) gerechnet werden. Die Schulleitungen verfügt in Härtefällen über Unterstützungsmöglichkeiten. Auf Stufe GYM1 (obligatorische Schulzeit) bezahlt der Kanton pro Person einen Betrag von Fr. 600.- an das Schulmaterial.
In diesen Beträgen sind die Kosten für die Verpflegung, für die Fahrt zur Schule und das persönliche Schulmaterial nicht inbegriffen.
Informationen zu Stipendien finden sich hier.
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Dispensationen
Dispensationsgesuche können für Prüfungsaufgebote, Aufgebote von Amts- und Dienststellen, Besuch von Schnupperlehren, Teilnahme an Beerdigungen, Besuche von Kursen, wegen religiösen Geboten usw. eingereicht werden.
Für diese Gesuche bitte das Formular «Gesuch um eine Dispensation (kurze Dauer)» ausfüllen und an Rahel Braunschweig mit den notwendigen Dokumenten einreichen. Diese Formulare sind bei den Klassenfächern aufgelegt.
Andere Dispensationen können durch die Schulleitung auf ein Gesuch hin erteilt werden. Das Gesuch ist so früh wie möglich, spätestens aber acht Tage im Voraus schriftlich begründet bei der Schulleitung einzureichen. Dispensationen vom Unterricht zählen nicht zu den Absenzen und erscheinen nicht im Zeugnis.
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Kantonale Vorgaben für die Maturitätsprüfungen
Die Maturitätsprüfung findet im letzten Quartal des letzten Schuljahres statt.
Die kantonalen Vorgaben für die Maturitätsprüfung finden Sie hier.