- Die Promotionen finden jeweils am Ende jedes Semesters statt
- Das Zeugnis des ersten Semesters muss genügend sein, um definitiv aufgenommen zu werden
- Nach dem zweiten ungenügenden Zeugnis erfolgt eine Repetition
- Eine Repetition kann während der Ausbildung nur einmal stattfinden
- Nach einem weiteren ungenügenden Zeugnis erfolgt der Ausschluss
- Ausnahme: nach einem Misserfolg an den schulischen Schlussprüfungen kann das ganze letzte Ausbildungsjahr repetiert werden, auch wenn bereits eine Repetition stattfand.