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Informationsbroschüren
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Aufnahmebedingungen
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Absenzenwesen an der WMS
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Filière bilingue - Zweisprachige Berufsmaturität
Seit dem Schuljahr 2019/20 bietet die WMS Biel - ESC Bienne an, die zweisprachige Berufsmaturität D/F zu erwerben.
Schülerinnen und Schüler, die diesen Weg wählen, besuchen die Fächer "Finanz- und Rechnungswesen" und "Biologie" (als Teil von "Technik und Umwelt") in der französischsprachigen Parallelklasse.
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Promotion
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Bewertete Module
Zu den bewerteten Modulen, die ausschliesslich für den Abschluss zählen, gehören
- die Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA).
- vier Module "Interdisziplinäres Arbeiten an den Fächern" (IDAF), von denen je zwei zu einer Semesternote verrechnet werden. Der Schnitt der beiden Semesternoten zählt mit der IDPA für den BM-Abschluss.
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Qualifikationsverfahren
Zur Berechnung der Note aus einem internationalen Sprachzertifikat steht Ihnen hier ein Notenrechner zur Verfügung.
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Lehrpläne
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Terminplan
Der Terminplan steht in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Tipps zum Import der Kalenderdatei in Outlook finden Sie in der Anleitung. Falls Sie nicht mit Outlook arbeiten möchten, stehen Ihnen auch eine Excel-Tabelle und ein pdf-Dokument mit den Terminen zur Verfügung. Der Terminplan gilt jeweils für ein Semester.
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FerienordnungDie Angaben zur Bieler Ferienordnung finden Sie hier.
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Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsmittelschule (WMS) mit einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen dürfen in der Ausbildung nicht benachteiligt sein. Sie haben daher Anspruch auf formale Massnahmen, welche diese behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen.
Nachteilsausgleich bedeutet in der Berufsbildung eine formelle Anpassung der Rahmenbedingungen. Die Bildungsziele und Qualifikationsverfahren müssen den Berufsanforderungen genügen und dürfen das Resultat nicht verfälschen.
Wird Nachteilsausgleich während der Schulzeit beantragt, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- ein Gesuch, in welchem konkrete Aufforderungen definiert sind
- das ausgefüllte Formular «Gesuch um Nachteilsausgleich für Berufsfachschul- oder Berufsmaturitätsunterricht» des Kantons Bern
- ein aktuelles Gutachten einer befähigten Fachstelle, einer Fachärztin oder eines Facharztes (höchstens zweijährig)
Das Gesuch oder weiterführende Fragen sind an wms@gbsl.ch zu richten.
Weiterführende Informationen zum Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung finden sich hier.